Neuerung im Zertifikatsantragsverfahren bei dem ITSG Trust Center

Das Trust Center der ITSG stellt die Basis für einen sicheren Datenaustausch im Sozial- und Gesundheitswesen her, sodass vertrauliche personenbezogene Daten sicher und verschlüsselt zwischen den Teilnehmern ausgetauscht werden können. Hierfür wird ein Zertifikat benötigt, um die Teilnehmer eindeutig zu identifizieren und somit einen unverfälschten Datenaustausch zu ermöglichen. Dieses Zertifikat muss bei dem ITSG Trust Center beantragt werden.

Seit dem 01.07.2023 wird nur noch das neue Antragsverfahren unterstützt. Das bedeutet, dass z.B. schriftliche Zertifizierungsanträge nicht mehr unterstützt werden, sowie eine Übermittlung von Antragsdaten per Fax oder per E-Mail. Für die Zertifikatsbeantragung ist ausschließlich das neue Antragsverfahren zu verwenden (weitere Informationen zur Beantragung finden sie hier: Trust Center: Zertifikat beantragen (itsg.de) oder in unserem Blog-Artikel Neues Zertifikatsantragsverfahren ab 2023 – (orbis-people.de))

Mit dem Hinweis „3283593SV: Informationen zum neuen Zertifikatsantragsverfahren beim ITSG Trust Center wurde der neue Report “RP_PAYDE_B2A_SV_CERT_REQUESTZertifikatsbeantragung und -verwaltung für Kommunikation Krankenkassen“ (Transaktion HRPAYDE_B2A_SV_CERT) für das neue Zertifikatsantragsverfahren zur Verfügung gestellt.

Der Report arbeitet mit einer temporären PSE-Datei. Dies hat den Vorteil, dass die Durchführung des Zertifikatsantrags direkt aus dem Produktivsystem erfolgen kann. Es kommt dabei zu keinen “Stillständen” in den SV-Meldeverfahren. Das aktuell aktive Zertifikat im Produktivsystem bleibt trotz des neuerlichen Zertifikatsantrag weiterhin gültig und kann bis zum Abschluss des Antragsverfahrens weiterverwendet werden. Beim alten Antragsverfahren war das Verhalten anders. Hier hat das aktuell aktive Zertifikat sofort seine Gültigkeit verloren, wenn der Prozess aus einem Produktivsystem gestartet wurde. Um dies zu vermeiden, musste der Zertifikatsantrag aus einem Entwicklungs- oder Testsystem angestoßen werden.

Am Ende des Beantragungsprozesses wird im SAP-System die bisherige PSE-Datei mit dem alten Zertifikat durch die temporäre PSE-Datei mit dem neuen Zertifikat ersetzt.