Mit dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) wurde zum 01.07.2023 in der gesetzlichen Pflegeversicherung ein Beitragsabschlag für Eltern eingeführt. Für Beschäftigte kann in Abhängigkeit der Anzahl der Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Reduzierung des Arbeitnehmeranteils um bis zu 1,0% erfolgen. Standardmäßig werden die zu berücksichtigenden Kinder aus dem Infotyp 0021 (Subtyp 2 – Kind) gelesen. Die Angaben können ebenso im Infotyp 0013 gepflegt werden, wobei diese […]
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