ELSTAM-PKV: Aufnahme der Daten zur privaten Kranken- u. Pflegeversicherung
Zum 1. Januar 2026 tritt die Aufnahme der ELSTAM-PKV-Daten in das ELSTAM-Verfahren verpflichtend in Kraft und markiert damit das Ende der papiergebundenen Nachweise für private Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Was ändert sich durch ELSTAM-PKV? Bisher mussten privat versicherte Arbeitnehmer ihren Arbeitgebern die Höhe ihrer Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung in der Regel durch eine Bescheinigung ihres Versicherungsunternehmens nachweisen. Diese Daten waren die Grundlage für die korrekte Berechnung des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses […]
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