Ab dem 01.01.2025 wird gemäß der Änderung der gemeinsamen Grundsätze nach § 28b SGB IV (DEÜV) der elektronische Abruf der Versicherungsnummer (VAV) verpflichtend. Dies bedeutet, dass Unternehmen, die mit Sozialversicherungsleistungen in Deutschland zu tun haben, die Versicherungsnummer ihrer Mitarbeiter bei Beginn der Beschäftigung elektronisch über das Entgelt-abrechnungssystem abrufen müssen. Die vom System zurückgemeldete Versicherungsnummer muss anschließend in die Stammdatenpflege des Entgeltabrechnungssystem übernommen werden. Die manuelle Pflege der Versicherungsnummer ist dabei […]
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