Allgemeines zum Verfahren
Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurde zum 01.07.2023 ein Beitragsabschlag in der gesetzlichen Pflegeversicherung eingeführt. Zum 01.07.2025 startet nun das digitale Abrufverfahren der Kinderanzahl zur Ermittlung des Beitragsabschlags in der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Sofern Arbeitgeber für Zeiten ab dem 01.07.2023 das vereinfachte Nachweisverfahren angewendet haben, müssen Bestandsmitarbeiter erst zum 01.07.2025 am digitalen Verfahren angemeldet werden. Für die Übermittlung der Anmeldungen haben Arbeitgeber bis zur Abrechnung Dezember 2025 Zeit (§124 SGB IV).
Im SAP-Standard erfolgen die erstmaligen Anmeldungen für Bestandsfälle auf den 01.07.2025. Entsprechend ist die Meldungserstellung auch erst ab dem (Systemdatum) 01.07.2025 möglich. Der Verfahrensstart kann vorgezogen werden, indem der gewünschte Startbeginn in der Teilapplikation DBPV in der Tabelle V_T596D gepflegt wird.
Eine Anmeldung richtet ein Abonnement ein. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber eine proaktive Rückmeldung mit den aktualisierten Daten erhält. Die Daten werden im Regelfall zwischen dem 6. und 10. Tag eines Monats in Form einer Monatsliste zur Verfügung gestellt.
Die Beendigung des Abonnements erfolgt durch eine Abmeldung (auch Kündigung genannt). Die Abmeldung wird dem Arbeitgeber durch eine Kündigungsbestätigung bestätigt. Bei Tod des Beschäftigten oder dem Wechsel der Steuer-ID kann dem Arbeitgeber eine proaktive Beendigung des Abos (Kündigungsmitteilung) übermittelt werden.
Registerführende Stelle für den Abruf der relevanten Kinderdaten ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die technische Kommunikation erfolgt für Arbeitgeber über die Datenstelle der Gesetzlichen Rentenversicherung (DSRV) mittels der existierenden Schnittstellen über den DSRV-Kommunikationsserver. Die DSRV leitet die Daten über die ZfA an das BZSt weiter. Rückmeldungen des BZSt laufen auf dem gleichen Weg an die DSRV zurück und werden den Arbeitgebern zum Abruf bereitgestellt.
Umsetzung im SAP-System
Für das DaBPV-Meldeverfahren wurden folgende neue Reports veröffentlicht:
Ausgangsmeldungen
DaBPV-Ausgangsmeldungen erstellen (RP_PAYDE_DBP_CREATE_NOTIFS, Transaktion HRPAYDE_DBP_NOTIFS)
Als Ab-Datum bei Anmeldungen ist nur ein Datum in der Vergangenheit zulässig. Dennoch sieht das Verfahren vor, dass Anmeldungen bereits übermittelt werden können, wenn abzusehen ist, dass ein PV-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis entstehen wird (Vorausblick). Abmeldungen können hingegen nicht vorausschauend erfolgen.

DaBPV-Historienanfragen erstellen (RP_PAYDE_DBP_CREATE_NOTIFS_HIS, Transaktion HRPAYDE_DBP_NOTIFS_H)
Neben der Anmeldung können Arbeitgeber für Einzelfälle die Daten für einen Zeitraum in der Vergangenheit abrufen, ohne ein Abo einzurichten. Dazu dient die Historienanfrage, bei der neben dem Ab-Datum auch ein Bis-Datum mitzuliefern ist. Historienanfragen werden einmalig mit einer Rückmeldung beantwortet – spätere proaktive Rückmeldungen sind nicht vorgesehen.

DaBPV-Meldedateien erstellen (RP_PAYDE_DBP_CREATE_FILES, Transaktion HRPAYDE_DBP_FILES)

Eingangsmeldungen
Rückmeldungen im DaBPV-Verfahren zuordnen (RP_PAYDE_DBP_ASSIGN_NOTIFS, Transaktion HRPAYDE_DBP_ASSIGN)

Meldungen im DaBPV-Verfahren verarbeiten (RP_PAYDE_DBP_PROCESS_NOTIFS, Transaktion HRPAYDE_DBP_PROCESS)

Sachbearbeiterliste für DaBPV-Meldungen (RP_PAYDE_DBP_LIST, Transaktion HRPAYDE_DBP_LIST)

Das Meldeverfahren ist erst nach Einspielen des Support Packages E5 im SAP Menübaum zu finden.

Die elektronischen Rückmeldungen werden im Infotyp 0700 in den neuen Subtyp DBPV gespeichert. Pro Zeitscheibe der Rückmeldung wird eine entsprechende Zeitscheibe des Infotyps angelegt. Neben der Information zur Elterneigenschaft und zur Anzahl der Kinder wird der neue Subtyp DBPV das Kennzeichen “abrechnungsrelevant” enthalten. Damit kann festgelegt werden, ob die Daten zur Kinderanzahl in der Abrechnung verwendet werden sollen oder nicht.

Bei der erstmaligen Rückmeldung erfolgt systemseitig eine Verprobung der elektronisch gemeldeten Daten gegen die bereits im System erfassten Daten. Dabei können folgende Konstellationen enstehen:
- Es sind keine Daten zu Kindern im System vorhanden: Die DaBPV-Rückmeldung wird automatisiert übernommen und als abrechnungsrelevant gekennzeichnet.
- Es sind Daten zur Kinderanzahl im Infotyp Sozialversicherung D (0013) vorhanden: Dann erfolgt ein Vergleich der Kinderanzahl zum Stichtag der Anmeldung am DaBPV-Verfahren zwischen DaBPV-Meldung undder Angabe im Infotyp 0013. Bei einer Abweichung wird der Fall dem Sachbearbeiter zur Prüfung vorgelegt (Prüffall), anderenfalls erfolgt eine automatisierte Verarbeitung und die Daten werden als abrechnungsrelevant gekennzeichnet.
- Es sind Kinderdaten im Infotyp Familie/Bezugsperson (0021) vorhanden: Dann erfolgt ein Abgleich der Meldungsdaten mit den Infotypdaten für den gesamten Zeitraum der Meldung. Bei einer Abweichung wird der Fall dem Sachbearbeiter zur Prüfung vorgelegt (Prüffall), anderenfalls erfolgt eine automatisierte Verarbeitung und die Daten werden als abrechnungsrelevant gekennzeichnet.
Hinweise
Die Kinderanzahl im Infotyp 0013 wird nach dem Start des Verfahrens nicht länger unterstützt. Sobald für einen Mitarbeiter Daten im Infotyp 0700 (Subtyp DBPV) vorhanden sind, erfolgt für diesen Zeitraum in der Abrechnung keine Berücksichtigung der Kinderanzahl aus dem Infotyp 0013 mehr. Dabei ist es unerheblich, ob die Daten im Infotyp 0700 als abrechnungsrelevant gekennzeichnet sind oder nicht. Für Infotypzeiträume ab dem 01.01.2026 wird das Feld “Kinderanzahl” im Infotyp 0013 ausgeblendet, sofern keine Daten enthalten sind. Wir empfehlen daher, das Feld nach Beginn des Verfahrens zu leeren.
Zusätzlich hat das DaBPV Verfahren seine Grenzen. Das BZSt führt die Kinder ausschließlich im steuerlichen Sinne. Hier kann es zu Abweichungen zwischen den zurückgemeldeten Daten und den tatsächlichen Verhältnissen kommen, insbesondere für Adoptivkinder, Pflegekinder, Stiefkinder und Auslandskinder. Zudem erhebt das BZSt die Daten erst seit Einführung des ELStAM-Verfahrens (Beginn der Datenerhebung: 2011). Kinder, die zu diesem Zeitpunkt steuerlich nicht mehr relevant waren, sind dem BZSt nicht bekannt. Das kann bei älteren Beschäftigten und Versorgungsbezugsempfängern zu Abweichungen bei der Rückmeldung der Elterneigenschaft führen.
Weitere Informationen zum Verfahren und zur Einrichtung finden Sie in folgenden SAP-Hinweisen:
3544806 – DaBPV: Auslieferung des Verfahrens – SAP for Me
3590223 – Informationen zum DaBPV-Meldeverfahren (PUEG) – SAP for Me
Tabea Odau arbeitet bei ORBIS People im Bereich SAP HCM Core